Finanzierung unserer Angebote
Seit 01. Januar 2017 erhalten alle Menschen den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Seither wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten bzw. Behinderungen unterschieden.
Es geht bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit ausschließlich darum, wie selbstständig sich jemand versorgen kann. Die ehemals 3 Pflegestufen wurden durch 5 Pflegegrade abgelöst.
Über folgende finanzielle Unterstützung dürfen Sie sich freuen:

“Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen!”
Aristoteles
Wie können wir die Angebote der Lebenshilfe Calw über die Pflegeversicherungen abrechnen?
1. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1-5), die ambulant oder teilstationär gepflegt werden, erhalten einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat. Der Betrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Das Geld kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, z.B. für individuelle Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter genutzt werden. Die monatlichen Beträge können angesammelt werden. Umgekehrt ist es jedoch nicht möglich auf Leistungen vorzugreifen. Es muss kein Antrag gestellt werden. Mit der Eingruppierung in einen Pflegegrad entsteht der Anspruch automatisch. Das Budget kann bis zum 30.06. des Folgejahres verbraucht werden.
2. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Es besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege von derzeit 1.612,00 Euro jährlich.
Die Lebenshilfe kann die pflegebedingten Aufwendungen während des Kurses/ der Freizeit über diesen „Topf“ bei der Pflegekasse abrechnen. Bevor das Budget genutzt werden kann, muss jedes Jahr vor Beginn der Maßnahme ein Antrag an die Pflegekasse gestellt werden!
Nicht genutztes Budget verfällt zum 31.12.!
3. Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Zusätzlich besteht ein Anspruch von 1.612,00 Euro für Kurzzeitpflege pro Jahr.
Allerdings müssen Maßnahmen, die darüber finanziert werden, besondere Anforderungen erfüllen. Die Kurzzeitpflege kann ausschließlich für Übernachtungsangebote verwendet werden, die innerhalb von Deutschland stattfinden. Zusätzlich stellen manche Krankenkassen auch besondere Anforderungen an die Unterkunft und die Betreuungspersonen.
Deshalb haben wir die Angebote, die Sie über § 42 SGB XI abrechnen können, im Programmheft besonders gekennzeichnet.
Haben Sie noch Fragen zur Finanzierung oder wünschen Sie sich Unterstützung bei der Verwaltung Ihres Jahresbudgets? Gerne können sie sich an unsere Mitarbeiter im Lebenshilfe-Büro wenden.
4. Kombinationspflege / Kombinationsleistung
Einige Teilnehmer nutzen jedes Jahr mehr Angebote als über ihr Budget zu finanzieren sind und zahlen die Differenz dann von ihrem Pflegegeld. Hier gibt es eine bessere Möglichkeit, bei der der Entlastungsbetrag um einiges erhöht werden kann und trotzdem ein Rest Pflegegeld bleibt:
Die 40/60-Regelung
Wer möchte, kann die ihm zustehenden Pflegesachleistungen zu 40 % in Entlastungsleistungen umwandeln.
Entscheidet sich der Pflegebedürftige für diese Umwandlung, nutzt er die Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistung bedeutet, dass der nicht verbrauchte Anteil der Pflegesachleistung als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt wird. Das heißt, bei z.B. Pflegegrad 2 stehen dem Pflegebedürftigen 125 € Entlastungsbetrag und 316 € Pflegegeld im Monat zu. Pflegebedürftige, die nun ihre Betreuungs- und Entlastungsleistungen über den Entlastungsbetrag und das Pflegegeld finanzieren, haben im Monat maximal 441 € zur Verfügung. Hier ist die 40/60 Regelung günstiger!
Für die Entlastungsleistungen können 40 % der Pflegesachleistung von 689 €/Monat genutzt werden. daraus ergibt sich folgendes Budget für Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
125,00 € = Entlastungsbetrag plus
275,60 € = 40 % der Pflegesachleistung plus
189,60 € = 60 % anteiliges Pflegegeld.
In der Summe kann der Pflegebedürftige so maximal 590,20 € (statt der oben berechneten 441 €) für Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzen, die komplett von der Pflegekasse bezahlt werden. Die Kombinationsleistung muss im Vorfeld bei der Krankenkasse beantragt werden. Es ist möglich jeden Monat ganz individuell zu planen!
5. Persönliches Budget (§ 57 SGB XII)
Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich um eine Geldleistung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Je nach individuellem Bedarf kann beim zuständigen Sozialamt ein Budget beantragt werden, das dem Leistungsberechtigten dann monatlich zur Verfügung steht. Mit diesem Budget kann der Mensch mit Behinderung sich Leistungen einkaufen (z.B. bei den Offenen Hilfen), die seine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft verbessern. Einen Antrag kann man bei allen Rehabilitationsträgern (§ 6 SGB IX) stellen, wie zum Beispiel dem Träger der Eingliederungshilfe, dem Renten- und Unfallversicherungsträger, aber auch bei weiteren Trägern, wie den Kranken- und Pflegekassen oder dem Integrationsamt.
Können persönliche Budgets auch in vollstationären Einrichtungen genutzt werden? Ja! Budgetnehmer haben die Möglichkeit, einen Teil des Budgets für die Grundleistungen im Zusammenhang mit der Heimunterbringung aufzuwenden und sich mit dem Restbudget ausgewählte Leistungen (z.B. Freizeitgestaltung) auch außerhalb des Heimes „einzukaufen“.
Besitzstandsschutz
Pflegebedürftige, die bereits vor dem 01.01.2017 eingruppiert waren, dürfen auch zukünftig nicht schlechter gestellt werden.
Ausnahme: Es liegt überhaupt keine Pflegebedürftigkeit mehr vor. Dies gilt auch für die Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegeperson und für die Beiträge zur Unfallversicherung. Diese dürfen ebenfalls nicht niedriger werden.
Und so geht´s!
Die Kosten der Freizeitgruppen setzen sich in der Regel aus Sachkosten = Eigenanteil (Kosten für Eintritte, Speisen und Getränke, Fahrtkosten, ggf. Mietkosten) sowie Betreuungskosten und Regiekosten = Pflegekosten zusammen. Die Sachkosten/den Eigenanteil und die Fahrdienste müssen Sie selber bezahlen und nach Erhalt der Rechnung auf das Konto der Lebenshilfe überweisen.
Die Lebenshilfe Calw ist bemüht die Eigenanteile so gering wie möglich zu halten. Dazu werden besonders bei Reisen und Veranstaltungen mit hohen Sachkosten die Eigenanteile aus Eigenmitteln des Vereins und Spenden subventioniert. Sollten Sie sich in einer besonderen Lebenssituation befinden und es Ihnen daher nicht möglich sein, diese Beträge selber zu finanzieren, dann sprechen Sie uns bitte vor der Buchung der Angebote an. Gemeinsam werden wir bestimmt eine praktikable Lösung finden!
Die deutlich höheren Betreuungskosten stellen wir im Regelfall der Krankenkasse/Pflegekasse in Rechnung. Sie erhalten von uns die Rechnung, auf der Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen sollten, dass die Betreuung stattgefunden hat. Dann reichen Sie diese an Ihre Krankenkasse/Kostenträger weiter. Dieser erstattet den Rechnungsbetrag dann direkt an uns.
Auch wenn es manchmal einige Wochen in Anspruch nimmt, bis das Geld dann wirklich bei uns ankommt, verzichten wir im Moment auf eine Zwischenfinanzierung durch unsere Kunden. Um diesen besonderen Service weiter beibehalten zu können, bitten wir Sie die Rechnung nach Erhalt unbedingt zeitnah weiterzuschicken!
Haben Sie noch Fragen zur Finanzierung oder wünschen Sie sich Unterstützung bei der Verwaltung Ihres Jahresbudgets? Möchten Sie gerne Hilfe beim Ausfüllen der Anträge? Dann besuchen Sie bitte unseren Info-Abend am 14. Januar. Gerne können sie bei weiteren Fragen, mit unseren Mitarbeitern Christina Stein und Sven Beyerhaus einen Beratungstermin im Lebenshilfe-Büro vereinbaren.
Programmheft Juli – Dezember 2023
Wir freuen uns sehr, euch das neue Programmheft der Lebenshilfe Calw für die nächsten Monate vorstellen zu
können.
Im Laufe des Jahres können noch weitere Veranstaltungen oder Aktivitäten dazukommen. Diese werden wir euch dann per E-Mail zukommen lassen. Hierfür ist es wichtig, dass ihr uns unbedingt eure E-Mail zukommen lasst. So verpasst ihr keine wichtigen Informationen, Ergänzungen und Neuigkeiten.

Programmheft Juli – Dezember 2023
Wir freuen uns sehr, euch das neue Programmheft der Lebenshilfe Calw für die nächsten Monate vorstellen zu
können.
Im Laufe des Jahres können noch weitere Veranstaltungen oder Aktivitäten dazukommen. Diese werden wir euch dann per E-Mail zukommen lassen. Hierfür ist es wichtig, dass ihr uns unbedingt eure E-Mail zukommen lasst. So verpasst ihr keine wichtigen Informationen, Ergänzungen und Neuigkeiten.

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Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Sie wollen ein Mitglied unserer kleinen Organisation werden oder an einer Veranstaltung teilnehmen?
Kein Problem! Einfach ausfüllen und wir melden uns bei Ihnen!
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Di 09:00-12:00 Uhr
Do 13:00-16:00 Uhr
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Möttlinger Straße 3
75382 Neuhengstett
Tel.: 07051 / 40927
info@lebenshilfe-calw.de
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