Hygienekonzept zur Durchführung der Freizeitangebote der Offenen Hilfen – Lebenshilfe Calw e.V.

Jeder Mitarbeiter / Teilnehmer / Erziehungsberechtigter / gesetzl. Betreuer bestätigt mit seiner Unterschrift vor der Teilnahme an Angeboten, dass er unser Konzept gelesen und verstanden hat und damit einverstanden ist.

Ausschlusskriterien für Teilnehmende
Eine Teilnahme an den Angeboten ist nicht möglich:
– wenn innerhalb der letzten 14 Tage ein Kontakt mit Corona Virus infizierten Personen bestand.
– 14 Tage nach Rückreise aus einem ausgewiesenen Hochrisiko-Gebiet oder Virus-Varianten- Gebiet.
– für Teilnehmende die ein  typisches Symptom einer Infektion mit dem Corona-Virus (Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten oder Halsschmerzen) zeigen.
– sich der Teilnehmer krank fühlt.
– wenn der Teilnehmer nicht in der Lage ist, eine FFP2 Maske  zu tragen (auch wenn eine Befreiung vorliegt)
– Kinder bis 6 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit.

Testung
– Für Tagesangebote und stundenweise Veranstaltungen gilt: Wer vollständig geimpft und/oder genesen ist, braucht bisher keinen Test. (schriftlicher Nachweis / Impfbescheinigung nötig!!!)
Sollte  die Zahl der Impfdurchbrüche weiter zunehmen, werden wir zu unserer aller Sicherheit auch vollständig Geimpfte/Genesene testen lassen müssen.
– Der Zugang zu den Gruppenangeboten für nicht (vollständig) Corona-Geimpfte ist nur nach Absprache mit der Leitung Offene Hilfen und mit einem vorherigen negativen PCR- (48 Stunden gültig) oder Antikörper-Schnelltest (12 Stunden gültig) möglich.
– Für Freizeiten / Übernachtungsangebote  gilt: ALLE Teilnehmenden benötigen einen negativen PCR- (48 Stunden gültig)  oder Antikörper-Schnelltest (12 Stunden gültig) – auch wenn sie geimpft und/oder genesen sind.

 

Aktuelle Inzidenzwerte und gültige Corona-Verordnung
– Grundsätzlich orientieren wir uns bei der Gestaltung unserer Angebote bzgl. Gruppengröße, Inhalt, Maskenpflicht etc. an der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landkreises (bzw. das Landkreises am Ort des Angebotes bei den Freizeiten), behalten es uns aber auch vor, spezielle Regelungen zum Schutz unserer Teilnehmenden und Mitarbeitenden zu treffen.

 

Persönliche Hygiene
Teilnehmende und Angehörige werden über erforderliche Hygienemaßnahmen informiert und ggf. aktiv bei der Durchführung unterstützt:
–  mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen halten, soweit dies möglich ist. Wenn dies nicht möglich ist, ist das Tragen einer FFP2 Maske erforderlich.
– In Situationen, in denen vorhersehbar der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss immer eine FFP2 Maske getragen werden.
– Husten- und Niesetikette einhalten
-Taschentücher nach einmaliger Verwendung im Mülleimer entsorgen!
– Möglichst nicht in Gesicht oder Augen fassen.
– Regelmäßige Händedesinfektion vor dem Einsteigen in den Bus, vor Betreten des Lebenshilfe-Hauses, nach jedem Toilettengang  und vor der Nahrungsaufnahme etc.
– Häufiges gründliches Händewaschen 30 Sekunden mit Wasser und Seife, anschließend gründliches Abspülen. (Nach dem Toilettengang, vor und nach den Mahlzeiten, etc.)
– Nur Einmalhandtücher verwenden.
– Keine Gegenstände austauschen. (Stifte, Scheren; Handys etc.)

 

Verpflegung / gemeinsame Mahlzeiten
– Gruppen ist es auf Grund der Pandemie nicht gestattet, gastronomische Einrichtungen, Vergnügungsparks oder andere Orte zu besuchen, an denen viele Menschen aufeinandertreffen.
– Für die Außengastronomie kann unter besonderen Voraussetzungen, aber nur nach Rücksprache mit der Leitung Offene Hilfen oder dem Vorstand, eine Sondergenehmigung erlassen werden
– Essen darf nicht von Teilnehmenden in der Gruppe zubereitet werden
– Mitarbeiter, die Mahlzeiten zubereiten, müssen geimpft sein und sich an den Hygienevorgaben der Gastronomie orientieren.
– Mitgebrachte Speisen / Vesper dürfen nicht ausgetauscht werden.
– Lieferservice aus der Gastronomie darf genutzt werden
– Salat- und Kuchenspenden o.ä. von Angehörigen können wir momentan leider nicht annehmen!

 

Beförderung in PKW und Bus
– Transport von Klienten erfolgt ausschließlich in Dienstfahrzeugen auf dem Rücksitz* (nicht in Privat-PKWs).
– Die Teilnehmenden werden vor der Fahrt über die Regeln informiert und werden im Auto durch ein Hinweisschild auf die Regelungen hingewiesen.
– Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske aller Mitfahrenden.
– Vor dem Einstieg desinfizieren sich die Mitfahrenden die Hände – ggf. werden sie dabei unterstützt.
– Die Sitzplätze werden fest zugeordnet. Nach Möglichkeit soll sich jeder selbst anschnallen bzw. ein- und aussteigen. (Auf Abstand achten!)
– Pro PKW können max. 2 Klienten (Rückbank, mittlerer Sitz frei lassen) transportiert werden.
– Pro Bus finden 4-5 Teilnehmende Platz.
– Nach Möglichkeit sollen während der Fahrt die Fenster etwas geöffnet sein.
– Lüftungsanlage darf nicht auf „Umwälzen“ stehen.
– Nach jeder Fahrt im Dienstfahrzeug (auch ohne Klienten) erfolgt eine Desinfektion der Oberflächen (Türgriffe, Lenkrad, Kontaktflächen etc.) im Fahrerbereich bzw. Rücksitz durch im Auto vorrätige Desinfektionstücher.

*einzige Ausnahme FUD

 

Lebenshilfe-Haus
– Mindestabstand beachten!
– Am Eingang Hände desinfizieren.
– Angehörige und nicht zur Gruppe Gehörende dürfen das Haus während des Angebotes nicht betreten!
– Im Gruppenraum für gute Belüftung sorgen.
– Die Toiletten sind vor und nach jeder Benutzung zu lüften und desinfizieren.
– Für die Hände werden Einmalhandtücher benutzt.
– Maske darf nur am Tisch sitzend abgenommen werden.
– Bei den Mahlzeiten gibt es feste Sitzplätze, es wird auf den Mindestabstand geachtet.
– Bei Küchenarbeiten werden eine FFP2 Maske und Einmalhandschuhe getragen / Hände gründlich desinfiziert.
– Geschirrtücher und Spüllappen werden täglich gewechselt.
– Essen und Getränke werden nicht auf den Tisch gestellt! Auch keine Kuchen oä:!!!
– Die Teilnehmenden bedienen sich nicht selbst, sondern das Essen/die Getränke werden von den  Mitarbeitern ausgegeben.
– Die Kontaktflächen (z.B. Tische, Türgriffe, Lichtschalter) werden regelmäßig mindestens 3x täglich desinfiziert.
– Auf Singen muss wegen des erhöhten Infektionsrisikos im Innenbereich verzichtet werde.

 

Personal/ Arbeitsschutz:
– Unser Hygienekonzept bekommen  alle Mitarbeiter / Begleitpersonen im Vorfeld des Angebotes per Mail zugeschickt. Dies gibt Gelegenheit offene Fragen zu klären.
– Das Hygienekonzept muss vor jedem Angebot von allen Mitarbeitenden gelesen und unterschrieben werden!
– Bei weiteren Fragen, auch während des Angebotes, können die Fachkräfte der Offenen Hilfen kontaktiert werden. (01734317988)

 

Zum Schutz von Teilnehmenden und Mitarbeitenden
– In Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5m (Pflegesituationen) vorhersehbar nicht gewährleistet werden kann, tragen Mitarbeiter immer eine FFP2 Maske und entsprechend notwendige Schutzausrüstung!

 

Freizeiten
– Bei Angeboten mit Übernachtung (Reisen) werden neben der trägereigenen Konzeption die aktuell gültigen Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer und deren Beherbergungsverordnungen eingehalten.
– Es wird bei allen Mitreisenden täglich die Körpertemperatur (Ohr) gemessen und dokumentiert.

 

In Hotels / Pensionen / Jugendherbergen
– Hier liegt das Hygiene- und Raumkonzept grundsätzlich in der Verantwortung der Unterkunft, wird aber so weit wie möglich vor Reiseantritt von der Lebenshilfe Calw auf seine Umsetzbarkeit geprüft.

 

In Ferienhäusern / Wohnungen:
– Die Toiletten sind vor und nach jeder Benutzung zu lüften und desinfizieren.
– Für die Hände werden Einmalhandtücher benutzt
– Bei den Mahlzeiten gibt es feste Sitzplätze, es wird auf den Mindestabstand geachtet.
– Bei Küchenarbeiten wird eine FFP2 Maske und Einmalhandschuhe getragen/Hände gründlich desinfiziert.
-Geschirrtücher und Spüllappen werden täglich gewechselt.
– Essen und Getränke werden nicht auf den Tisch gestellt! Auch keine Kuchen oä:!!!
– Die Teilnehmenden bedienen sich nicht selbst, sondern das Essen/die Getränke werden von den  Mitarbeitern ausgegeben.
– Die Kontaktflächen (z.B. Tische, Türgriffe, Lichtschalter) werden regelmäßig mindestens 3x täglich desinfiziert.
– Alle Räume werden regelmäßig durchlüftet.
– Es muss möglich sein, ein Zimmer zur Isolation eines Teilnehmers/einer Betreuungsperson zu nutzen, wenn der Verdacht einer Corona-Erkrankung auftritt.
– Ist eine Einzelnutzung der Sanitärräume nicht möglich, wird ein fester Nutzungsplan erstellt, der auch die Zimmerbelegung berücksichtigt. Sie sind nach jeder Benutzung zu desinfizieren.

 

Hygieneartikel

Vorrätig und bei Bedarf  zugänglich sind folgende Artikel:
– Einmal-Masken, einfache Ausführung
-FFP-2-Masken
– Einmalhandschuhe
– Flächendesinfektionsmittel
– Handdesinfektionsmittel
– Schutzanzüge/Schutzkittel
– Einweghauben
– Schutzbrillen
– Gesichtsschutz / Visier
– Schnell-Tests und Zubehör

 

Kapazitätsgrenzen
Aufgrund der geltenden Verordnungen und Hygieneerfordernissen ist nur eine eingeschränkte Durchführung der Betreuungsangebote möglich. Die Lebenshilfe Calw e.V. entscheidet über die Teilnahme.

 Folgende Kriterien werden hierbei berücksichtigt:
– Reihenfolge der Anmeldung
– Interesse der Teilnehmenden an sozialer Teilhabe
– Bedarf der Angehörigen an Entlastung
– Minimierung der Infektionsgefahr bei Teilnehmenden und Mitarbeitenden.

 

Restrisiko

Trotz aller  genannten Schutzmaßnahmen bleibt ein Restrisiko bestehen. Freiwillige Mitarbeiter und Nutzer der Offenen Hilfen entscheiden selbst, ob sie angesichts der immer noch bestehenden Pandemie die Offenen Hilfen in Anspruch nehmen bzw. im Dienst als freiwillige Mitarbeiter tätig werden wollen.

Trotz Einhaltung der Schutzmaßnahmen kann ein Infektionsrisiko durch die Teilnahme an unseren Angeboten nicht ausgeschlossen werden. Dieses Risiko in Kauf zu nehmen liegt im Ermessen der Teilnehmenden bzw. der gesetzlichen Betreuer*in und ist eine persönliche Entscheidung.

Gerne informieren wir Sie auch über unsere kontaktlosen Onlineangebote, die sich zwischenzeitlich sehr großer Beliebtheit erfreuen und eine ganz neue Möglichkeit der Freizeitgestaltung mit Unterstützung der Lebenshilfe sind.

Hinweis: Wir behalten uns vor, Angebote im Falle sich verschärfender Infektionsgeschehnisse auch kurzfristig abzusagen.

Dokumente zum Runterladen

Hygienekonzept zur Durchführung der Freizeitangebote der Offenen Hilfen – Lebenshilfe Calw e.V.

Verhalten im Büroraum und Besprechungsraum

Hygienekonzept zum Infektionsschutz – Räumlichkeiten Lebenshilfe Calw e.V.