Seit Mai 2025 hat die Lebenshilfe Calw eine neue Satzung. Hier findet Ihr ihre Inhalte einfach erklärt:
§ 1 Name und Ort
1. Der Verein heißt „Lebenshilfe Calw e.V.“
2. Der Verein ist in Calw.
Der Verein steht im Vereins-Register beim Amtsgericht Stuttgart.
3. Der Verein gehört zum Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung.
Der Verein gehört auch zur Bundesvereinigung Lebenshilfe.
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§ 2 Aufgaben und Zweck
1. Im Verein sind viele verschiedene Menschen.
Zum Beispiel: Menschen mit Behinderung, ihre Eltern, andere Angehörige, Fachleute, Unterstützer und Freunde.
2. Der Verein hilft Menschen mit Behinderung in jedem Alter und ihren Familien.
Der Verein baut dafür Angebote und Einrichtungen auf, betreibt sie und unterstützt sie.
Wichtig ist: Menschen mit Behinderung sollen überall dabei sein können.
Niemand soll benachteiligt werden.
3. Der Verein hat viele Aufgaben. Dazu gehören:
Menschen mit geistiger Behinderung dabei zu unterstützen, sich selbst zu vertreten.
Familien und Angehörige zu stärken und zu beraten.
Angebote zu machen, zum Beispiel in der Eingliederungshilfe, Pflege, Kinder- und Jugendhilfe oder bei rechtlicher Betreuung.
4. Der Verein setzt sich für die Rechte und Wünsche von Menschen mit Behinderung und ihren Familien ein.
Er spricht dafür mit Behörden und anderen Stellen.
Der Verein arbeitet gut mit anderen Organisationen zusammen.
Er möchte, dass Menschen ohne Behinderung besser verstehen, was Menschen mit Behinderung brauchen.
5. Der Verein darf alle Dinge tun, die seinem Zweck helfen.
Das ist erlaubt, solange die Regeln für gemeinnützige Vereine eingehalten werden.
Der Verein darf auch Firmen oder Einrichtungen gründen oder sich daran beteiligen, wenn diese gemeinnützig sind und dem Zweck des Vereins dienen.
Hier ist der Text in leichter Sprache:
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Neutralität des Vereins
6. Der Verein ist neutral.
Das bedeutet:
– Er ist nicht politisch.
– Er gehört zu keiner Religion.
– Er folgt keiner bestimmten Weltanschauung.
Der Verein arbeitet nach den Regeln der Bundesvereinigung Lebenshilfe und nach dem Inklusions-Leitbild der UN-Behindertenrechtskonvention.
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§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein arbeitet für das Gemeinwohl.
Er hilft Menschen und verfolgt keine eigenen Geschäfts-Interessen.
Das bedeutet:
Der Verein nutzt sein Geld nur für die Aufgaben, die in der Satzung stehen.
Mitglieder bekommen keinen Gewinn und keine besonderen Vorteile aus dem Vereinsvermögen.
Niemand darf durch falsche Ausgaben oder zu hohe Zahlungen bevorzugt werden.
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§ 4 Mittel des Vereins
Der Verein bekommt sein Geld durch:
1. Mitglieds-Beiträge
2. Geld- und Sach-Spenden
3. Zuschüsse von öffentlichen Stellen oder privaten Einrichtungen
4. Andere Unterstützungen
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§ 5 Mitgliedschaft
1. Wer kann Mitglied werden?
Einzelpersonen und auch Organisationen können Mitglied werden.
Man stellt einen schriftlichen Antrag.
Der Vorstand entscheidet innerhalb von 3 Monaten.
Wenn der Vorstand ablehnt oder nicht rechtzeitig entscheidet, darf man Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde muss innerhalb eines Monats schriftlich beim Vorstand eingehen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über die Beschwerde.
2. Minderjährige Mitgliedern
Kinder und Jugendliche brauchen die Unterschrift der Eltern oder gesetzlichen Vertreter.
Ab 16 Jahren dürfen sie mit abstimmen.
Minderjährige dürfen nicht im Vorstand mitarbeiten.
