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Behindertentestament mit Fachanwältin für Erbrecht Ruth Mundanjohl

22. Juli, 19:00 - 21:00

Stirbt ein Elternteil ohne geregeltes Testament, werden die Kinder zu gesetzlichen Erben. Das gilt auch für Kinder mit Behinderung. Erhalten Menschen mit Behinderungen Sozialleistungen, versucht der Staat auf das ererbte Vermögen zuzugreifen. Die Erbschaft stellt nach dem Sozialhilferecht verwertbares Einkommen und Vermögen dar, wenn die Einkommensund Vermögensgrenzen überschritten werden. Die Konsequenz: Ein Erbe mit Behinderung kann von heute auf morgen zum Selbstzahler werden. Die Lösung: Ein sogenanntes Behindertentestament. Wird das Testament geschickt gestaltet, verhindert es den Zugriff von Sozialbehörden auf das ererbte Vermögen. Gleichzeitig sichert es dem Erben mit Behinderung zusätzlich zu den staatlichen Sozialleistungen Zuwendungen aus dem Nachlass, die zu einer spürbaren Verbesserung seiner Lebensqualität führen. Ruth Mundanjohl, Fachanwältin für Erbrecht, informiert über die Möglichkeiten der testamentarischen Gestaltung, um das elterliche Vermögen für die Familie und Organisation zur Betreuung von Menschen mit Behinderung zu erhalten. Sie gibt ebenfalls eine kostenlose Erstberatung für interessierte Eltern, die an einem separaten Beratungstag/ ZoomTermin angeboten wird. Erst bei einer, auf Wunsch der Eltern, anschließenden Beratungstätigkeit fallen Gebühren an. Der Eintritt ist frei. Wir bitten um Anmeldung bis spätestens Fr. 28. Juni 2024 unter anmeldung@ lebenshilfe-calw.de oder per Telefon (07051 40927) im Büro der Lebenshilfe Calw e.V.

Details

Datum:
22. Juli
Zeit:
19:00 - 21:00
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